BGH-Entscheidung gegen Lufthansa: Vorläufiger Etappensieg für Condor
Bundesgerichtshof kippt einstweilige Verfügung gegen Condor
In einem Rechtsstreit zwischen Lufthansa und Condor hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten von Condor entschieden. Das Gericht kippte eine einstweilige Verfügung, die Lufthansa gegen Condor erwirkt hatte. Diese Verfügung untersagte Condor die Nutzung des Lufthansa-Logos auf Werbeanzeigen. Der BGH begründete seine Entscheidung damit, dass die Lufthansa nicht nachweisen konnte, dass die Nutzung ihres Logos durch Condor eine Verwechslungsgefahr mit ihren eigenen Angeboten hervorrufe.
Condor darf Lufthansa-Logo weiter verwenden
Durch die Entscheidung des BGH darf Condor das Lufthansa-Logo vorerst weiterhin auf Werbeanzeigen verwenden. Allerdings ist die Entscheidung noch nicht rechtskräftig. Lufthansa kann gegen das Urteil Revision einlegen. Sofern die Revision vom BGH nicht zugelassen wird, wäre die Entscheidung rechtskräftig.
Revision durch Lufthansa möglich
Lufthansa hat angekündigt, gegen die Entscheidung des BGH Revision einzulegen. Das Unternehmen ist der Meinung, dass die Nutzung des Lufthansa-Logos durch Condor zu einer Verwechslungsgefahr führe und somit unzulässig sei. Der BGH wird nun prüfen, ob er die Revision zulässt. Sollte die Revision zugelassen werden, wird der Rechtsstreit zwischen Lufthansa und Condor in einer weiteren Instanz fortgesetzt.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Rechtsstreit zwischen Lufthansa und Condor geht auf die Übernahme von Condor durch die polnische Investmentgesellschaft PGL zurück. Lufthansa hatte Condor im Jahr 2009 übernommen, musste die Fluggesellschaft jedoch im Jahr 2020 aufgrund der Corona-Pandemie wieder abgeben. Im Zuge der Übernahme hatte Lufthansa Condor vertraglich untersagt, das Lufthansa-Logo zu verwenden. Condor hält diese Vereinbarung jedoch für unwirksam und nutzt das Logo weiterhin auf Werbeanzeigen.