Laender Vertagen Entscheidung Zum Rundfunkbeitrag Einigung Auf Reform

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Länder vertagen Entscheidung zum Rundfunkbeitrag - Einigung auf Reform
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Länder vertagen Entscheidung zum Rundfunkbeitrag – Einigung auf Reform

Kein direkter Nachfolger für Tom Buhrow – Nachfolger soll bis zum Sommer feststehen

Die Ministerpräsidenten der Länder haben ihre Entscheidung zum Rundfunkbeitrag vertagt. Eigentlich war geplant, auf der Sitzung am Donnerstag einen Nachfolger für den ARD-Vorsitzenden Tom Buhrow zu wählen. Doch dazu kam es nicht. Die Länder konnten sich nicht auf einen gemeinsamen Kandidaten einigen.

Nachfolger soll bis zum Sommer feststehen

Nun soll bis zum Sommer ein Nachfolger für Buhrow gefunden werden. Der ARD-Vorsitz wechselt turnusmäßig alle zwei Jahre zwischen den Rundfunkanstalten. Im nächsten Jahr ist der Südwestrundfunk (SWR) an der Reihe.

Einigung auf Reform des Rundfunkbeitrags

Die Ministerpräsidenten haben sich aber auf eine Reform des Rundfunkbeitrags geeinigt. Demnach soll der Beitrag ab 2024 leicht steigen. Konkret soll er um 86 Cent pro Monat auf 18,36 Euro angehoben werden. Damit soll die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gesichert werden. Die Reform muss noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Sie soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Gründe für die Vertagung der Entscheidung

Es gibt mehrere Gründe, warum sich die Länder nicht auf einen Nachfolger für Buhrow einigen konnten. Zum einen gibt es unterschiedliche Vorstellungen über die künftige Ausrichtung der ARD. Zum anderen spielen auch parteipolitische Überlegungen eine Rolle.

Mögliche Kandidaten für die Nachfolge

Als mögliche Kandidaten für die Nachfolge Buhrows gelten unter anderem SWR-Intendant Kai Gniffke und NDR-Intendant Joachim Knuth. Beide haben bereits öffentlich Interesse an dem Amt bekundet.

Auswirkungen der Entscheidung

Die Vertagung der Entscheidung zum Rundfunkbeitrag hat keine unmittelbaren Auswirkungen. Der ARD-Vorsitz bleibt bis auf weiteres vakant. Die Reform des Rundfunkbeitrags muss noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.