Lufthansa muss Condor-Kunden weiter günstig befördern
Deutsche Richter lehnten den Antrag der Lufthansa auf einstweilige Verfügung ab
Kunden von Condor können weiterhin zum reduzierten Preis mit der Lufthansa fliegen
Die Deutsche Lufthansa AG (Lufthansa) muss Condor-Kunden weiterhin zu reduzierten Preisen befördern. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden und den Antrag der Lufthansa auf einstweilige Verfügung abgelehnt.
Hintergrund des Streits ist die Übernahme der insolventen Fluggesellschaft Condor durch die polnische LOT Polish Airlines im Jahr 2020. Lufthansa hatte daraufhin argumentiert, dass die Übernahme gegen das Kartellrecht verstoße und sie deshalb nicht mehr verpflichtet sei, Condor-Kunden zu reduzierten Preisen zu befördern.
Das Landgericht Frankfurt am Main folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die Übernahme von Condor durch LOT Polish Airlines nicht gegen das Kartellrecht verstoße und Lufthansa daher weiterhin verpflichtet sei, Condor-Kunden zu reduzierten Preisen zu befördern.
Die Lufthansa hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Es ist daher noch nicht klar, ob die Condor-Kunden auch in Zukunft zu reduzierten Preisen mit der Lufthansa fliegen können.
Das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main ist ein wichtiger Sieg für die Condor-Kunden. Es zeigt, dass die Gerichte die Rechte der Verbraucher ernst nehmen und nicht zulassen, dass Unternehmen ihre Marktmacht missbrauchen.